Allgemeine Geschäfts-bedingungen

AGB für Aufträge an

KAUFMANN Medienagentur
Inh. Valentin Kaufmann
USt-ID: DE344576092
Schlesier Str. 2
65582 Diez
Deutschland

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

§1  Allgemeines und Geltungsbereich

  1. „Auftraggeber“ ist die natürliche oder juristische Person, die den Auftragnehmer mit der Erbringung einer Dienstleistung oder der Erstellung eines Werks beauftragt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern, sofern die AGB bei Vertragsschluss einbezogen und akzeptiert wurden. Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit den Bestimmungen dieser AGB einverstanden. Falls der Auftraggeber im Namen einer dritten Partei handelt, hat er sicherzustellen, dass diese AGB der dritten Partei zur Zustimmung vorgelegt werden. Abweichungen von den vereinbarten Vertragsbedingungen mit dem Auftraggeber oder Dritten bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§2  Auftragsabwicklung und Abnahme

  1. Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen genügt. Nach Abschluss einer etwaig vereinbarten Anzahl an Überarbeitungsschleifen gilt die Leistung automatisch als abgenommen. Beide Parteien streben eine schnellstmögliche Abnahme an.
  2. Während der Herstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen genügt.
  3. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung des Auftraggebers Dritte (beispielsweise Subunternehmer) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu beauftragen, die ihrerseits ebenfalls Dritte beauftragen dürfen.
  4. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Mehrkosten für etwaige Änderungswünsche während oder nach der Herstellung hat der Auftraggeber zu tragen. Der Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten bleibt bestehen.

§3  Vergütung und Zahlungsmodalitäten

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden etwaige zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus erbracht werden, auf Grundlage eines Stundensatzes von 80€ abgerechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diesen Stundensatz für zukünftige Leistungen anzupassen, wobei der Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich über die Anpassung informiert wird.
  2. Die in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Abzüge und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei ausbleibender Zahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, seine Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern.
  3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 30€ fällig. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben davon unberührt.

§4  Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nach Fertigstellung sämtliche Nutzungs-, Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte an den erstellten Endprodukten. Sämtliche durch die Benutzung der Produkte entstehenden Rechte liegen beim Auftraggeber.
  2. Die Übertragung der in Absatz 4.1 genannten Rechte an den Auftraggeber wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB unter den aufschiebenden Bedingungen wirksam, dass die entsprechenden Rechte von etwaigen Dritten (beispielsweise Subunternehmer) rechtswirksam auf den Auftragnehmer übergegangen sind und der Auftraggeber die vollständige Zahlung der geschuldeten Vergütung geleistet hat.
  3. Alle Urheberrechte verbleiben gemäß § 29 UrhG beim Schöpfer.
  4. Der Auftragnehmer ist, wenn nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf dem erstellten Endprodukt zu platzieren und diesen mit einem Link zur Internetseite des Auftragnehmers zu versehen. Die Nennung ist bei Einhaltung üblicher Branchenstandards so zu platzieren, dass sie für Nutzer gut sichtbar ist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diesen Hinweis ohne Angabe von Gründen zu entfernen oder Änderungen daran vorzunehmen, bzw. dies vom Auftraggeber zu fordern. Diese Rechte gelten unbegrenzt solange die Website betrieben wird.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen oder deren Bestandteile für eigene Werbezwecke sowie zur Darstellung auf seinen Kommunikationskanälen zu verwenden und zu referenzieren. Dieses Recht bleibt zeitlich unbegrenzt bestehen.
  6. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen. Er darf diese nicht vervielfältigen oder Dritten zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine Mehrfachnutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§5  Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer bereitgestellten Inhalte und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen. Sollte der Auftragnehmer aufgrund der Inhalte der Website von Dritten wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei und übernimmt die dem Auftragnehmer entstehenden Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
  2. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, dessen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  3. Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder andere mittelbare oder Folgeschäden, einschließlich Datenverlust, es sei denn, diese Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für technische Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfälle von Servern, Internetverbindungen oder Softwarefehler, die zu Datenverlusten führen können.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks) verursacht werden, und die den Auftragnehmer an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hindern. Solche Ereignisse entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Auswirkung von der Leistungserbringung.
  5. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel- und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auftretende Mängel der Website unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Kenntniserlangung, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Mängelanzeige, gilt der Mangel als genehmigt. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftragnehmer Änderungen an der Website vornehmen.

§6  Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Beispiele solcher wichtigen Gründe sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
    1. Jeder Umstand, der einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur ordentlichen Beendigung des Vertrags unzumutbar macht.
    2. Die wiederholte oder fortdauernde Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen durch den Auftraggeber, trotz vorheriger schriftlicher Mahnung.
    3. Die Verletzung der Zahlungspflicht durch den Auftraggeber, wenn die Zahlung für mindestens eine aufeinanderfolgende Rechnung ausbleibt.
  2. Eine Kündigung ist in Schriftform gemäß § 126b BGB zu erklären.

§7  Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Auslegung und Anwendung dieser AGB erfolgt ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart, sofern keine anderweitig zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB und eines Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen.

Letzte Änderung am: 08.11.2024